Hausordnung
des OLmE
Liebe Besucherinnen und Besucher,
herzlich willkommen in unserem Museum! Wir wünschen Ihnen einen angenehmen, anregenden und sicheren Aufenthalt in unserem Haus. Wir empfehlen Ihnen sich zu Beginn Ihres Besuches mit unserer Hausordnung vertraut zu machen.
Die Hausordnung soll dazu dienen, den Besuch der Ausstellung in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse.
Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennendie Besucherinnen und Besucher ihre Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Hausrecht
Die Direktion des Ostfriesischen Landesmuseum Emden (OLME) übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museums und Angehörige beauftragter Sicherheitsunternehmen, das Hausrecht aus.
Selbstverständnis/Haltung
Das OLME heißt alle Menschen willkommen. Als Institution der Stadt Emden und Bildungsort arbeitet das OLME im Auftrag und im Dienst einer demokratischen Gesellschaft.
In Orientierung an den „Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM“ sowie unter Beachtung des Grundgesetzes (GG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird der Ausübung eines gegenseitigen Respekts, der Redefreiheit als auch der Progressivität eine besondere Bedeutung zugemessen.
Das OLME ist ein kultureller Ort und Begegnungsraum, in dem Menschen zusammenkommen. Wir sind offen für den Dialog, sofern dieser friedlich und ausgeglichen stattfinden kann.
Das OLME toleriert keine Form von Bevorzugung, verletzender Sprache, Diskriminierung, Missbrauch, Ausgrenzung und/oder beleidigendem Verhalten aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Religion, Herkunft, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, Sexualität, Geschlechtsidentität, sozioökonomischer Klasse, Kaste, Behinderung oder Alter. Das OLME akzeptiert keinen Sexismus, Rassismus, Colourism, Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. diesbezügliche Feindlichkeit, Antisemitismus, Islamophobie, Faschismus, Altersdiskriminierung, Ableismus und andere und/oder intersektionale Formen sowie sonstige Formen von Diskriminierung.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
- Es ist nicht gestattet, Ausstellungsstücke zu berühren oder offene Ausstellungsbereiche zu betreten. Ausstellungsobjekte, bei denen das Anfassen möglich oder erwünscht ist, sind gekennzeichnet. Im Falle einer Beschädigung von Ausstellungsobjekten ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachenden oder der Verursachenden aufzunehmen. Besucherinnen und Besucher haften für alle Schäden und Folgeschäden am Gebäude sowie an fester und beweglicher Einrichtung, die durch sie verursacht wurden. Eltern haften für ihre Kinder.
- Das Mitbringen von Tieren, mit Ausnahme von Blinden- oder Assistenzhunden, ist nicht gestattet. Eine Ausnahme hiervon ist das Foyer im Bereich des Cafés.
- Das Betreten der Ausstellungsräume (einschl. Turm) mit sperrigen Gegenständen aller Art wie zum Beispiel Regenschirme, größere Rucksäcke und Tragetaschen größer als DIN A4 (ca. 20 x 30 x 10 cm) ist nicht gestattet, es sei denn es handelt sich um Hilfsmittel, wie z.B. Gehhilfen.
- Die in Ziffer 3 genannten Gegenstände sowieJacken und Mäntel müssen an der Garderobe oder in den Schließfächern abgelegt werden. Für in den Schließfächern und der Garderobe befindliche Objekte wird keine Haftung übernommen.
- Handys sind in den Ausstellungsräumen lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
- In den Ausstellungsräumen des Museums ist es nicht erlaubt, zu essen und zu trinken. Im gesamten Museum gilt ein Rauchverbot.
- Lehrerinnen und Lehrer, Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Kinder unter 6 Jahren haben nur in Begleitung von mind. einem Erwachsenem Zutritt. Die Erwachsenen sind angewiesen, die Kinder unter ständiger Aufsicht zu halten. Für das Wickeln von Kleinkindern stehen den BesucherInnen im Bereich der sanitären Anlagen geeignete Vorrichtungen zur Verfügung.
- Die Nutzung des Aufzuges und die Besteigung des Turms ist für Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung von mind. einem Erwachsenen gestattet.
- Fotografieren und Filmen ist in den Ausstellungsräumen nur ohne Blitzlicht gestattet. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit Genehmigung der Museumsverwaltung erlaubt.
- Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir beim Aufsichts- oder Kassenpersonal abzugeben.
- Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall genutzt werden.
- Die Museumsbesucherinnen und Museumsbesucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
- Die Museumsleitung und ihre Beauftragten sind berechtigt, bei Diebstahlalarm die Ausgänge zu schließen.
- Das Tragen von Kleidung mit rechtsextremen Symbolen oder Botschaften wie z.B. T-Shirts mit Runen, Codes wie „88“ oder Marken, die in der rechten Szene getragen werden, ist nicht erlaubt.
- Auf dem Turm ist das Aufhängen und Zurschaustellen von Plakaten, Bannern o.ä. nicht erlaubt. Das Herabwerfen von Gegenständen ist verboten.
Eintrittspreise und Öffnungszeiten
- Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten des Museums werden von der Museumsverwaltung gesondert festgelegt. Sie werden an der Kasse durch Aushang bekannt gegeben.
- Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt werden. Auch einzelne Ausstellungsräume können, soweit aus betrieblichen Gründen erforderlich, zeitweilig geschlossen sein.
Besucherservice
Der Besucherservice (Aufsichts- und Kassenpersonal) ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Besucherservice Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Besucherservice nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch den Besucherservice oder eine/n Beauftragte/n des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.
Besucherinnen und Besucher, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Besucherservice halten, kann des Weiteren Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
Inkrafttreten
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt in der aktuellen Fassung im Foyer des Museumsgebäudes aus. Außerdem kann sie bei der Museumsverwaltung im Verwaltungsgebäude (Brückstraße 1, 26721 Emden) während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen nicht berührt.
Emden, 27. April 2026
Jasmin Alley
Direktorin